Themen:
ASG
BaustellV
Bauvorhaben (Anzahl Unternehmer auf der Baustelle > 1)
SiGe-Koordinator
SiGe-Plan
u.a.
Der Bauherr als Veranlasser eines Bauvorhabens hat im Rahmen seiner Gesamtverantwortung während der Planung und Ausführung dem Sicherheits- und Gesundheitsschutz Rechnung zu tragen.
Durch die BaustellV ist der Bauherr verpflichtet, für Bauvorhaben, bei denen mehr als ein Unternehmer tätig wird, einen (oder mehrere) geeignete(n) Koordinator(en) sowohl für die Planungsphase als auch für die Ausführungsphase zu bestellen.
Der Bauherr wird in die Lage versetzt, seiner Organisations- und Aufsichtspflicht Genüge zu tun, um den Sicherheits- und Gesundheitsschutz in allen Phasen des Bauvorhabens aufrechtzuerhalten und die am Bau Beteiligten zu veranlassen, die Bestimmungen des ASG einzuhalten.
Phase: Planung der Ausführung
- Koordination der Maßnahmen aus den allgemeinen Grundsätzen nach § 4 ASG
- Koordination der SiGe-Belange im Auftrag des Bauherrn zwischen allen Beteiligten bei architektonischer, technischer und organisatorischer Planung
- Ausarbeitung des SiGe-Plans nach Analyse aller Sicherheits- und Gesundheitsrisiken sowie aller Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten einzelner Gewerke
- etc.
Das übergeordnete Ziel der Tätigkeit des SiGe-Koordinators ist die Schaffung eines abgestimmten SiGe-Planes und einer abgestimmten Unterlage, die Grundlage seines weiteren Einsatzes sind. Da Änderungen im SiGe-Plan und in der Unterlage technische und vor allem wirtschaftliche Interessen des Bauherrn und der anderen am Bau Beteiligten berühren können, bringt der SiGe-Koordinator diese Änderungen dem Bauherrn zur Kenntnis und veranlasst somit die Abstimmung zwischen ihm und den am Bau Beteiligten.
Phase: Ausführung
- Koordination der SiGe-Belange im Auftrag des Bauherrn zwischen den Beteiligten aller gleichzeitig auf der Baustelle tätigen Unternehmen.
- Bekanntmachung, Anpassung und Fortschreibung des SiGe-Plans
- Überprüfung und Kontrolle der im SiGe-Plan festgelegten Maßnahmen
- etc.
Unsere Mitarbeiter verfügen über jahrelange Erfahrungen im Bauwesen und sind entsprechend geschult, geprüft und nach den RAB 30 (ASGB) zertifiziert. Sie sind in der Lage, Bauvorhaben nach neuestem Stand zu betreuen.
ASG Arbeitsschutzgesetz
ASGB
Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
BaustellV Baustellenverordnung
RAB Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen
SiGe Sicherheits- und Gesundheitsschutz