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    Ökologische Bauüberwachung / ökologische Baubegleitung / Umweltbaubegleitung

    Ziel: Defizite in der Umsetzung von Naturschutz- und Umweltauflagen einer Naturschutzbehörde während der Bauphase vermeiden.

    Die Ökologische Baubegleitung ist ein geeignetes Mittel, alle ökologischen Belange vor und während der Bauausführung zu berücksichtigen und die Umsetzung spezieller Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen zu kontrollieren.

    Sie umfasst die Überwachung der genehmigungskonformen Umsetzung der landschaftspflegerischen Maßnahmen

    • Vermeidungsmaßnahmen
    • Verminderungsmaßnahmen
    • Begleitmaßnahmen und
    • Folgemaßnahmen.


    Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für eine Baumaßnahme werden erstellt:

    • eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)
    • ein landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)


    Von besonderer Bedeutung ist die enge Zusammenarbeit mit dem Planer der Baumaßnahme bei der Erstellung der Ausführungsunterlagen und der Leistungs- und Baubeschreibung, weil vom Baubetrieb nur eingefordert werden kann, was auch als Leistung oder Bedingung ausgeschrieben ist.

    Die ökologische Bauüberwachung wird unabhängig und gleichgewichtig gegenüber

    • Vorhabensträgern,
    • Baufirmen und
    • Naturschutzverwaltung

    beratend tätig, wobei erster Ansprechpartner zur Problembewältigung immer der Vorhabensträger sein sollte.

    Generell können verschiedene Möglichkeiten zur rechtlichen Umsetzung einer ökologischen Bauüberwachung unterschieden werden:

    • Festlegung einer ökologischen Bauüberwachung in
      • Planfeststellungsbeschluss,
      • Plangenehmigung oder
      • Bebauungsplan
    • Auflage im Rahmen von naturschutzrechtlichen Genehmigungen für Vorhaben, die nicht der Planfeststellung bzw. Plangenehmigung unterliegen
    • vertragliche Vereinbarung
    • freiwillige Selbstverpflichtung
    •  

    Beispiele z.B. mögliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bei Straßenbauprojekten:

    • Straßenrekultivierung,
    • Böschungsgestaltung,
    • Geländemodellierung,
    • Oberbodenabdeckung

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