Ziel: Defizite in der Umsetzung von Naturschutz- und Umweltauflagen einer Naturschutzbehörde während der Bauphase vermeiden.
Die Ökologische Baubegleitung ist ein geeignetes Mittel, alle ökologischen Belange vor und während der Bauausführung zu berücksichtigen und die Umsetzung spezieller Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen zu kontrollieren.
Sie umfasst die Überwachung der genehmigungskonformen Umsetzung der landschaftspflegerischen Maßnahmen
- Vermeidungsmaßnahmen
- Verminderungsmaßnahmen
- Begleitmaßnahmen und
- Folgemaßnahmen.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für eine Baumaßnahme werden erstellt:
- eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)
- ein landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
Von besonderer Bedeutung ist die enge Zusammenarbeit mit dem Planer der Baumaßnahme bei der Erstellung der Ausführungsunterlagen und der Leistungs- und Baubeschreibung, weil vom Baubetrieb nur eingefordert werden kann, was auch als Leistung oder Bedingung ausgeschrieben ist.
Die ökologische Bauüberwachung wird unabhängig und gleichgewichtig gegenüber
- Vorhabensträgern,
- Baufirmen und
- Naturschutzverwaltung
beratend tätig, wobei erster Ansprechpartner zur Problembewältigung immer der Vorhabensträger sein sollte.
Generell können verschiedene Möglichkeiten zur rechtlichen Umsetzung einer ökologischen Bauüberwachung unterschieden werden:
- Festlegung einer ökologischen Bauüberwachung in
- Planfeststellungsbeschluss,
- Plangenehmigung oder
- Bebauungsplan
- Auflage im Rahmen von naturschutzrechtlichen Genehmigungen für Vorhaben, die nicht der Planfeststellung bzw. Plangenehmigung unterliegen
- vertragliche Vereinbarung
- freiwillige Selbstverpflichtung
Beispiele z.B. mögliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bei Straßenbauprojekten:
- Straßenrekultivierung,
- Böschungsgestaltung,
- Geländemodellierung,
- Oberbodenabdeckung