Erhaltungsmaßnahmen (Instandhaltung und Instandsetzung)
Instandhaltung (vorbeugende Maßnahmen zum Erhalt des bestimmungsgemäßen Gebrauchs)
Instandsetzung ( = Reparatur)
- Wiederherstellung eines bestimmungsgemäßen Zustandes
- Beseitigung eines vertragswidrigen Zustandes
Methoden der Instandsetzung:
- Konservierung (⇔ Restaurierung) (Erhaltung des momentanen Zustandes)
- Restaurierung (Schaden bereits eingetreten)
- Renovierung (Erneuerung des Erscheinungsbildes eines Objekts; Verschönern)
- Rekonstruktion (Wiederherstellung der Ganzheit eines Objektes aus Teilstücken)
Kopie/Replik (detailgerechte, maßstabsgerechte und materialgerechte, möglichst originalgetreue Nachschöpfung eines Objektes)
Modernisierung (Verbesserung des Zustandes eines Objekts)
Erneuerung (⇔ Instandsetzung)
Die Maßnahme erfasst nur wesentliche Teile einer Anlage, die ersetzt oder grundlegend überarbeitet werden.
Sanierung (⇔ Renovierung) ( = Reparatur)
Im Bauwesen versteht man darunter z.B. die baulich-technische Wiederherstellung oder Modernisierung einer oder mehrerer Etagen bzw. eines gesamten Bauwerks oder mehrerer Bauwerke, um Schäden zu beseitigen und/oder den Wohnstandard zu erhöhen.
Kernsanierung
Davon spricht man, wenn ein älteres Gebäude durch Renovierungs- und Sanierungsarbeiten in einen neuwertigen Zustand beziehungsweise technisch auf einen aktuellen Stand gebracht wird.