Ein Baumangel liegt vor, sobald die mit Bauvertrag, Kaufvertrag oder Mietvertrag vereinbarte Beschaffenheit
- eines Gebäudes,
- einer baulichen Anlage oder
- eines Bauteils
nicht oder nicht vollständig besteht.
Von einem Baumangel ist dann die Rede, wenn der IST- vom vereinbarten SOLL-Zustand abweicht.
Mögliche Gründe:
- unsachgemäße Planung
- mangelhafte Ausführung
- Material von mangelhafter Qualität
Ein Mangel an einem Bauteil besteht auch dann, wenn
- eine gewöhnliche Verwendung nicht möglich ist oder
- ein üblicher Zweck bzw. eine normalerweise zu erwartende Qualität (auch Erscheinungsbild und Dauerhaftigkeit) nicht erreicht ist.
Typische Beispiele für einen Baumangel:
- Mangelhafte Statik
- Energetische Fehlkonstruktionen, z.B. Wärmebrücken
- Handwerkliche Fehler, z.B. Risse in Fassaden
- Holzbauteile mit Rissen (vor der Verarbeitung noch nicht vollständig trocken)
- Fehlerhafte Abdichtungen
- etc.
Grenze zwischen Baumangel und Bagatelle:
- hinzunehmende Unregelmäßigkeiten
- nachzubessernde Mängel
- hinnehmbare Abweichungen