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    Baumangel

    Ein Baumangel liegt vor, sobald die mit Bauvertrag, Kaufvertrag oder Mietvertrag vereinbarte Beschaffenheit

    • eines Gebäudes,
    • einer baulichen Anlage oder
    • eines Bauteils

    nicht oder nicht vollständig besteht.

    Von einem Baumangel ist dann die Rede, wenn der IST- vom vereinbarten SOLL-Zustand abweicht.

    Mögliche Gründe:

    • unsachgemäße Planung
    • mangelhafte Ausführung
    • Material von mangelhafter Qualität

    Ein Mangel an einem Bauteil besteht auch dann, wenn

    • eine gewöhnliche Verwendung nicht möglich ist oder
    • ein üblicher Zweck bzw. eine normalerweise zu erwartende Qualität (auch Erscheinungsbild und Dauerhaftigkeit) nicht erreicht ist.

    Typische Beispiele für einen Baumangel:

    • Mangelhafte Statik
    • Energetische Fehlkonstruktionen, z.B. Wärmebrücken
    • Handwerkliche Fehler, z.B. Risse in Fassaden
    • Holzbauteile mit Rissen (vor der Verarbeitung noch nicht vollständig trocken)
    • Fehlerhafte Abdichtungen
    • etc.

    Grenze zwischen Baumangel und Bagatelle:

    • hinzunehmende Unregelmäßigkeiten
    • nachzubessernde Mängel
    • hinnehmbare Abweichungen

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